Skip to main content

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Wenn eine der nachfolgenden Fallgestaltungen vorliegt, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht zu:

  • Der Vertrag wird bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb der Geschäfts-/ Büroräume des Unternehmers unterzeichnet, z.B. in der Wohnung / im Haus oder am Arbeitsplatz des Auftraggebers oder auf allgemein zugänglichen Verkehrsflächen (Restaurant, Sportplatz, evtl.) oder

  • Gemeinsamer Besichtigungstermin in der Wohnung / im Haus des Auftraggebers zur Kostenschätzung und Vertragsschluss mit Vertragsunterzeichnung noch im Rahmen des (Besichtigungs-) Termins in der Wohnung / im Haus des Auftraggebers oder

  • Es liegt ein Fernabsatzvertrag (der Handwerker übersendet ein Angebot per Post, Email oder Fax und erhält es auch per Post, Email oder Fax unterschrieben zurück) vor.



Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die

Schlosserei Seeger GmbH
Alexanderstr. 25a
45472 Mülheim an der Ruhr
Tel. 0208 – 8826720
Fax 0208 – 88267260
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches er auf der Homepage des Unternehmens findet. Dies Formular ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Dem Auftraggeber steht KEIN Widerrufsrecht zu,

wenn eine der nachfolgenden Fallgestaltungen vorliegt:

 

  • Der Vertrag wird bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien in den Geschäfts-/Büroräumen des Unternehmers unterzeichnet oder

  • Der Vertrag wird nach einem gemeinsamen (Besichtigungs-)Termin in der Wohnung / im Haus des Auftraggebers entweder in den Geschäfts-/Büroräumen des Unternehmers oder mittels Telefon, E-Mail, Fax oder Post geschlossen (KEIN Vertragsschluss beim Auftraggeber vor Ort) oder

  • Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist. Dies kann bspw. eine Maßanfertigung von Geländern sein oder

  • Es handelt sich um einen Vertrag über dringende, unaufschiebbare Notfallreparaturen.



Verlust des Widerrufsrechts bei Baubeginn innerhalb der Widerrufsfrist und Wertersatz

Für den Fall, dass vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Bauleistung begonnen wird, bestätigt der Auftraggeber, dass er bei vollständiger Fertigstellung der Bauleistung durch den Unternehmer sein Widerrufsrecht verliert. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung der Bauleistung durch den Unternehmer innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen, so bestätigt der Auftraggeber, dass er dem Unternehmer für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Bauleistungen Wertersatz schuldet. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich in der Regel nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Bauleistung im Verhältnis zu der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtbauleistung.